15.05.2024.

Vereinfachungen fürs Balkonkraftwerk durch das Solarpaket I

Nach der erfolgreichen #PetitionBalkonSolar wurden wir als ihre Initiatoren eingeladen, die von über 100.000 Unterzeichnern geteilten Forderungen für den Bürokratieabbau bei Balkonkraftwerken direkt im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Berlin vorzubringen.

Die hohen Erwartungen an das erste Solarpaket waren dabei nicht ungerechtfertigt. Bereits im Sommer 2023 wurde der Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums online gestellt. Wir hatten bereits vorab die Gelegenheit, das Papier etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und sind positiv überrascht. Die vorgeschlagenen Änderungen nehmen nicht nur die Forderungen der Petition auf. Sie folgen darüber hinaus der Empfehlung, welche wir im Sommer 2022 bereits in den politischen Prozess eingebracht und sowohl im Petitionsausschuss als auch im Wirtschaftsministerium direkt bei den politisch verantwortlichen erneut ausgeführt hatten: Erstmals sollen Steckersolargeräte als eigene Kategorie ins Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) aufgenommen werden!

Das hat deutliche Vorteile: Da das EEG das zentrale Gesetz für die Energiegesetzgebung rund um Erneuerbare Energien ist, wiegen seine Regelungen schwerer als die der meisten übrigen Gesetzestexte im Energiesektor. Das BMWK konnte daher mit der Einführung der Kategorie „Steckersolargerät“ in dieses Gesetz zwei der wichtigsten Forderungen der Petition ebenfalls innerhalb der Regelungen des EEG unterbringen: den Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber und die Duldung des vorübergehenden Rückwärtslaufen des Stromzählers. Die hierfür in der Petition vorgesehenen Änderungen weiterer Gesetze (NELEV, MSbG, StromNZV, StromNEV) wären damit nun im ersten Schritt nicht mehr notwendig!

Das Gesetzespaket beinhaltet zudem die ebenfalls in der Petition eingebrachte Forderung nach einer starken Vereinfachung der verbleibenden Anmeldung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister. Hier sollen wesentlich weniger Angaben notwendig sein. Darüber hinaus ist eine Ausnahmeregelung für Steckersolargeräte bei der Zusammenfassung von PV-Anlagen vorgesehen, was weitere hinderliche Fragestellungen in der Abstimmung u.a. mit dem Netzbetreiber vermeidet.

Gemeinsam mit dem bereits vorliegenden Entwurf des Justizministeriums für eine Privilegierung von Steckersolargeräten in Wohneigentums- und Mietrecht sind alle Forderungen der Petition bearbeitet. Allerdings sind beide Entwürfe in der Formulierung noch immer einige letzte Schritte von den Zielen entfernt, welche die Petition und wir selbst gesteckt hatten. Unsere entsprechenden Stellungnahmen sowohl an das Justizministerium als auch an das Wirtschaftsministerium zeigen diese verbleibenden Differenzen deutlich auf.

Unsere Bemühungen um die endgültige Durchsetzung der Energiewende von unten sind also trotz der starken Signale von politischer Ebene noch lange nicht beendet.

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