28.06.2024.

Ändere mit uns die Produktnorm!

Es bleibt uns nur noch diese Woche!

Es ist das letzte große Normungsvorhaben zum Steckersolargerät für die nächsten Jahre: Die Steckersolar-Produktnorm des VDE. Wie wir Ende März berichtet hatten, ist der mittlerweile zweite – und hoffentlich letzte – Entwurf nun veröffentlicht und kann noch bis Ende Juni kommentiert werden. 

Das muss auch sein, denn es gibt darin noch immer einige Festlegungen, die für das Balkonkraftwerk insgesamt problematisch sind. 

Zu den notwendigen Änderungen gehören

  1. die Aufgabe der technisch nicht begründbaren Modulleistungsgrenze von 960 Watt, denn diese ist willkürlich, entspricht in ihrer Pauschalität nicht den physikalischen Erfordernissen und würde die Erträge der Nutzer stark beschränken,
  2. die Aufgabe des Ausschlusses baugleicher DC-Steckverbindungen unterschiedlicher Hersteller, denn dieser ist praxisfern und würde zu einer ressourcenintensiven und preiserhöhenden Pflicht zu Adapterleitungen oder zur Neuvercrimpung führen,
  3. die Klarstellung, dass die Produktnorm den fachgerechten Anschluss von Kraftwerken mit höherer Leistung nicht ausschließt, denn diese ist und bleibt zwar normkonform, was aber aufgund mangelhafter Kommunikation oft missverstanden wird.

Wir fordern stattdessen,

  1. dass für Wechselrichter mit bis zu 600 VA(W) weiterhin keine Modulleistungsbegrenzung besteht und darüber hinaus immerhin glatte 1.000 Watt möglich sind,
  2. dass nur bei Kraftwerken mit parallel verbundenen Modulen der Ausschluss von DC-Steckverbindern verschiedener Hersteller gilt – für alle anderen nicht,
  3. dass in der Norm oder einem Begleitdokument klar gestellt wird, dass die Nutzer selbst mündig genug sind, für die fachgerechte Installation auch größerer Kraftwerke zu sorgen.

Einige unserer Mitglieder arbeiten ja selbst ehrenamtlich an der Normung mit und konnten sich bereits an vielen Punkten mit Forderungen zur sinnvollen Gestaltung der Norm für Nutzer und Anbieter durchsetzen. Mit diesen drei Punkten allerdings ist das nicht im ersten Anlauf gelungen. Selbst eine von uns im April persönlich beim VDE und weiteren an der Normung mitwirkenden Parteien vorgebrachte Stellungnahme hierzu garantiert nicht, dass unsere Forderungen Gehör finden.

Darum zählen wir auf deine Mithilfe!

Um gemeinsam mit uns diese Anpassungen einzufordern, musst du dich lediglich

  1. im DIN-VDE Entwurfsportal registrieren (Button am Ende des Artikels),
  2. die Norm “DIN VDE V 0126-95” (Fassung 2024-06!) in der Übersichtsliste auswählen und
  3. auf das Kommentarsymbol (Sprechblase) klicken.

Die Felder für deinen Kommentar tauchen dann automatisch auf.

Wichtig! Damit der VDE Arbeitskreis deinen Kommentar berücksichtigen kann und überhaupt zügig mit der Bearbeitung durchkommt, beschränke dich bitte auf technische und normativ relevante Argumentationen! Du kannst natürlich deine ganz eigenen Formulierungen wählen, aber wenn du darüber hinaus eine Empfehlung für die Kommentierung zu diesem Thema brauchen kannst, dann helfen wir gerne:

Wir empfehlen bei der Art des Kommentars die Auswahl “technisch” sowie folgende Formulierungen:

Kommentar:

Zu 4.1
Der Vorschlag einer Begrenzung der Dauer einer maximal möglichen AC-Leistung eines 800 VA Wechselrichters durch eine Begrenzung der DC-Leistung ist verständlich. Allerdings ist die Festlegung der DC-Begrenzung auf einen willkürlichen und in der Formulierung verbesserungsbedürftigen Wert von “800 W +20 %” nicht angemelssen. Grundsätzlich sollte ein rechnerisch plausibel ermittelter Wert verwendet werden. Zugunsten einer Beschleunigung des Inkrafttretens der Norm sollte aber zumindest ein klarerer Pauschalwert von 1.000 Wp verwendet werden. Darüber hinaus widerspricht es allerdings allen bekannten Studien sowie der bisherigen Praxis des VDE und der Netzbetriebe, diesen Wert auch auf Steckersolargeräte mit kleineren Wechselrichterleistungen anzuwenden. Vielmehr muss im Sinne einer Anerkennung der technischen Grundlagen die Begrenzung der Modulleistung für Wechselrichter bis 600 VA vollständig entfallen. Das gilt schon deshalb, damit neue Nutzer nicht gegenüber den bisherigen benachteiligt werden, insbesondere aber aufgrund der klaren Studienergebnisse von PI Berlin und anderen und zuletzt auch um Selbstwidersprüchlichkeiten bei der Normengebung zu vermeiden.

Zu 6.2.2
Der Kreuzverbau mag bei der Reihenschaltung und den dadurch bedingten höheren Spannungen bei Aufdach-Solaranlagen durchaus ein Problem darstellen, bei den an Mikrowechselrichtern stets parallel angeschossenen Einzelmodulen hingegen bewegt man sich im Bereich der Schutzkleinspannung, weshalb der Kreuzverbau auch noch in keinem einzigen bekannten Fall zu Problemen geführt hat. Ich dränge daher darauf, dass die hohe Anforderung in Hinsicht auf die DC-Kontaktierung – welche unnötige Ressourcen verbraucht und zudem die Anzahl der Kontaktstellen vervielfacht – fallengelassen wird.

Begleitdokument zur Norm
In Hinsicht auf die Produktnorm herrschen aktuell Spekulationen, Unsicherheit und Unmut in der Bevölkerung vor. Im Sinne einer erfolgreichen Umsetzung dieses Normungsvorhabens muss gewährleistet sein, dass sich die Bevölkerung – welche die Geräte am Ende nutzen und von ihnen profitieren kann – der Vorteile der Normung, aber auch ihrer Eigenverantwortlichkeit bewusst wird. Daher fordere ich den VDE auf, im Rahmen der Kommunikation um die Norm, etwa durch ein öffentliches Begleitdokument, deutliche Klarstellungen zu den drängendsten Fragen zu treffen.

Änderungsvorschlag:

4.1
Die maximal zulässige Summe der Leistungen der PV-Module (Pmax nach DIN EN IEC 61730-1 (VDE 0126-30-1):2018-10) ist  bei Steckersolargeräten mit einer maximalen Scheinleistung von bis zu 600 VA nicht begrenzt. Bei einer maximalen Scheinleistung von mehr als 600 VA beträgt sie 1.000 W.

6.2.2
Die verwendeten Steckverbinder müssen die Anforderungen der DIN EN 62852 (VDE 0126-300) erfüllen und vom Hersteller mit Leitungen konfektioniert sein. Sofern eine Reihenschaltung der Module vorgesehen ist, dürfen nur zugehörige Steckverbinder (bestehend aus Buchse/Stecker) von gleicher Produktfamilie und gleichem Hersteller zusammengesteckt werden. Dieses gilt auch für mögliche Adapterleitungen. Bei Einzelmodulen oder parallel geschalteten Modulen ist dies nicht erforderlich.

Begleitdokument
Klarstellungen zu folgenden Punkten:

  • Die Produktnorm stellt kein Verbot von ihr nicht entsprechenden Geräten dar, sondern eine Richtschnur, welche sichere Geräte garantiert. Hält man sich nicht daran, trägt man das Risiko selbst.
  • Solarkraftwerke mit über 800 VA Leistung bzw. mit 601-800 VA Leistung und über 1.000 W Modulleistung können normkonform an Haushaltsstromkreise angeschlossen werden, sofern dies durch eine ausgebildete Fachkraft erfolgt, etwa zum Austausch des Leitungsschutzschalters.
  • Die Produktnorm stellt nicht das Ende der technischen Weiterentwicklung dar, sondern ihre Ausgangsbasis. In Zukunft können Systeme auf den Markt kommen können, welche auch mit höheren Leistungen die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben gewährleisten können. Die Normung muss dann entsprechend angepasst werden.

Diesen Aufruf zur Kommentierung werden wir an so viele Menschen wie möglich senden. Damit tragen wir dazu bei, das Balkonkraftwerk für alle nutzbar und sicher zu halten. Wir bitten dich hierfür um deine Mithilfe!

Hilf mit, die Regeln für das Balkonkraftwerk langfristig sicher und maximal nützlich zu gestalten! Registriere dich jetzt, kommentiere den Entwurf und teile diesen Aufruf! 

AM SONNTAG LÄUFT DIE KOMMENTARFRIST AB! LOS GEHT’S!

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