22.10.2024.

Referentenentwurf zum Energy-Sharing noch unzureichend

Wenn man die Bevölkerung nach ihren Wünschen zum Energy-Sharing fragt, sind die Antworten eindeutig:

  • Das Energy Sharing muss so gestaltet sein, dass es zur Nutzung aller geeigneten Dächer und Flächen anregt.
  • Es muss dafür sorgen, dass Überschüsse aus der PV-Erzeugung dezentral sinnvoll aufgenommen werden, statt Anlagen abzuregeln.
  • Und am wichtigsten: Es muss sich für die lohnen, die dabei mitmachen. Sonst wird sich das enorme Potenzial des Energy Sharing als Energiewende-Turbo nicht heben lassen.

All das geht nur durch echte Entbürokratisierung und eine faire Verteilung der Ersparnis, welche im Stromnetz durch die dezentrale und smarte Erzeugung und Nutzung von Energie erzielt wird. Wie bereits durch mehrere Organisationen wie BEE und BBEn bestätigt, ist der Gesetzesentwurf in Hinsicht auf diese Anforderungen noch unvollständig. Durch den neuen Paragraphen 42c im Energiewirtschaftsgesetz werden zwar Verträge zum Handel erneuerbarer Energie aus Erzeugungsanlagen oder Speichern zwischen Einzelpersonen möglich und auch die Abrechnung sowie Abstimmung mit dem Netzbetreiber wird hierbei vereinfacht, aber das alleine wird nicht genügen. Insbesondere eine Förderung der netzdienlichen Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Energie innerhalb eines dezentralen Nutzernetzes, etwa durch weitere Entbürokratisierung und zusätzliche Wirtschaftlichkeitsfaktoren, fehlt völlig.

Angesichts der steigenden Anzahl von für den Verbraucher kostspieligen und im Sinne der Energiewende schädlichen Regelungseingriffen wie etwa der Abregelung von PV- und Windkraft, der Abregelung von Verbrauchern wie E-Auto Wallboxen nach §14a EnWG, der Redispatch und der zunehmenden Verwerfungen durch negative Strompreise, ist diese Unterlassung völlig unverständlich. Wenn hier nicht nachgebesert wird, vergibt man eine gigantische Chance auf ein sicheres, günstiges und nachhaltiges Stromnetz, an dem die Bevölkerung nicht nur Anteil nimmt, sondern von dem sie erstmals auch selbst profitiert!

Wir können nicht hinnehmen, dass diese Möglichkeit, die Energiewende von unten vollständig umzusetzen, ungenutzt vergeht. Daher haben wir uns mit konkreten Vorschlägen an die Bundesregierung sowie die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien gewandt. Dabei geht es in erster Instanz um die Integration von Kleinspeichern und Steckerspeichern, denn diese haben als gleichzeitige „Verbraucher“ und „Einspeiser“ das größte Potenzial für einen netzdienlichen Einsatz. In unserem Schreiben fordern wir:

  1. Die regulatorische Gleichstellung mit Balkonkraftwerken
    Kleine, mobile Batteriespeicher, auch ohne PV, sollten regulatorisch ähnlich wie Balkonkraftwerke behandelt werden. Eine einfache Anmeldung sollte ausreichen, um den Einstieg zu erleichtern. Haushalte mit solchen Anlagen sollten ein Anrecht auf Smart Meter Gateways erhalten.
  2. Förderung und Steuererleichterungen für Kleinspeicher
    Eine gezielte temporäre Förderung oder eine temporäre Mehrwertsteuer-Streichung (19%) für mobile Heimspeicher, auch ohne PV, wäre ein wichtiger Schritt, um den Ausbau dieser Technologie voranzutreiben. Dies sollte besonders auch für Mieterinnen und Mieter gelten, die bislang wenig von der Energiewende profitieren konnten.
  3. Anpassung der variablen Netzentgelte
    Aktuell können variable Netzentgelte nur von Haushalten genutzt werden, die ihre Systeme gemäß Paragraph 14a EnWG dimmbar gemacht haben. Üblicherweise sind das Anlagen mit einer Leistung > 4.2kW, worunter Kleinspeicher also nicht fallen. Es braucht eine Öffnung der Regelungen, um auch kleine stationäre sowie mobile Heimspeicher mit und ohne PV-Anlage davon profitieren zu lassen. Ohne diese dynamischen und auf die Netzsituation angepassten Netzentgelte ist eine sinnvolle Integration solcher Speicher in das Netz kaum realisierbar.

Hier das Schreiben in Gänze:

Berechnungen von Andreas Schmitz (Akkudoktor) und seinem Team belegen, dass flexible Netzentgelte eine gemeinschaftliche netzdienliche Nutzung erneuerbarer Energien wirtschaftlich machen. Flexible Stromtarife allein – welche mit einigen Stecker- und Kleinspeichern bereits genutzt werden können, genügen hierfür nicht.

Das Schreiben wurde am vergangenen Dienstag versandt. Bereits am Freitag ging die Antwort des Wirtschaftsministeriums ein: Man ist interessiert und lädt uns zum direkten Austausch ein! Noch ist unklar, ob diesmal erneut eine Petiton benötigen, oder ob die notwendigen Anpassungen diesmal gleich aufgenommen werden können. Zunächst einmal wird es aber im Rahmen einer Online-Veranstaltung aus der Reihe „Europe Calling“ einen Austausch vom Akkudoktor Andreas Schmitz mit BMWK Staatssektretär Sven Giegold geben, der bereits bei der #PetitionBalkonSolar an unserer Seite stand. Das Thema: „“Energiewende 2.0 – Wie geht es jetzt weiter in Deutschland und Europa?”. Mit von der Partie sind auch Staatssekretär Philipp Nimmermann, Susanne Jung vom Solarenergie Förderverein und Tilman Schwencke vom BDEW.

Die Veranstaltung ist für alle offen. Wir laden dich herzlich ein, dabei zu sein, wenn unsere Forderungen erstmals in der politischen Arena diskutiert werden!

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