09.03.2026.

Steckerspeicher ins EEG

Der interne Referentenentwurf für das EEG 2027 sieht für §3 S.1 Nr. 43 die Aufnahme von Steckerspeichern und die damit einhergehenden Vereinfachungen bei der Nutzung nur vor, wenn diese gemeinsam mit einem Steckersolargerät betrieben werden. Allerdings schließt das die Verwendung von Speichern ohne PV-Komponente (AC-Speicher) aus und beschränkt damit den Einsatz auf Haushalte mit PV-Zugang (Süd-/West-/Ostseite, unverschattet, mit Balkon, Dach oder Garten).

Um stattdessen allen Haushalten die Möglichkeit zu geben, mit einem Speicher an der Energiewende teilzuhaben, müssen AC Speicher integriert werden. Diese machen möglich, das künftig alle Haushalte mit dynamischen Stromtarifen oder/und perspektivisch in der Breite verfügbaren variablen/dynamischen Netzentgelten

  1. zu Zeiten von Überschüssen im Netz und entsprechend niedriger Strompreise der Akku laden und
  2. zu Zeiten von Engpässen und entsprechend hoher Strompreise den gespeicherten Strom für sich nutzen.

Damit sparen die Haushalte Geld und entlasten zugleich das Stromnetz.

Um dies umzusetzen, schlagen wir folgende Änderungen vor:

  1. Einführung von „Steckerbatteriegeräten“ als separate Gerätekategorie im EEG
  2. deren Gleichstellung mit Steckersolargeräten (auch in Kombination mit selbigen)

Um dies zu erreichen, haben wir ein Anschreiben an das Wirtschafts- und Energieministerium sowie ausgewählte Abgeordnete und Verbände versandt:


Wenn du uns dabei helfen möchtest, diese Änderungen umzusetzen, dann findest du hier weitere Informationen: