21.11.2024.

Die Steckersolar-Produktnorm kommt! Wir fordern…

Die Steckersolar-Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ist die letzte noch fehlende Säule der normativen Einpassung von Steckersolargeräten in das deutsche Stromnetz. Ihre Entstehung begann schon vor vier Jahren mit einem vom Wirtschaftsministerium gewährten Förderung im Rahmen des Programms „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)“. Diese machte möglich, dass sich eine Reihe an Institutionen und Unternehmen sich in einer eigens dafür geschaffenen VDE Arbeitsgruppe zusammenfinden und sich über die grundlegenden Anforderungen an die kleinen Kraftwerke Gedanken machen konnte.

Die dort besprochenen Inhalte waren überaus komplex und erstrecken sich von der Frage, welche Informationen auf der Gebrauchsanleitung erforderlich sind, über die Auswirkungen von Stromschlägen unterschiedlicher Dauer durch ausfallende Schutzmechanismen bis zum Ablauf einer eventuellen Prüfung eines Mustergeräts durch unabhängige Prüfinstitute. Es dauerte folgerichtig einige Jahre, bis endlich Ende 2022 die erste Entwurffassung herausgegeben werden konnte. Wie bei der Normung üblich, wurde diese zur Kommentierung durch die Allgemeinheit freigegeben. Die Tragweite des Projekts war spätestens dann allen Beteiligten klar. Innerhalb von vier Monaten gingen insgesamt über 750 Kommentare ein. Eine erhebliche Anzahl wies auch inhaltliche Verbesserungsvorschläge vor, weshalb sie gründich durchgearbeitet werden mussten – eine Mammutaufgabe.

Dies dauerte bis in den Herbst 2023. Danach wurde, ebenfalls ein üblicher Vorgang beim Normungsprozess, eine Einspruchsberatung durchgeführt, bei der die Einsprecher das Recht erhalten, ihre Einwände gegenüber der Arbeitsgruppe zu äußern und die Lösungsvorschläge, welche diese zwischenzeitlich erarbeitet hatte, zu beurteilen. Während dieser im Dezember 2023 in Frankfurt a.M. durchgeführten Veranstaltung wurde deutlich, dass die vorgenommenen Änderungen so umfassend waren, das eine zweite Entwurffassung erstellt werden muss. Zudem war in zentralen Fragen, insbesondere die Erhöhung der Anschlussleistung auf 800 Watt (VA) sowie die Freigabe des Anschlusses per Schutzkontakt-Stecker, bei dem Termin keine Einigung zwischen den zum Teil kontrovers debattierenden Parteien möglich.

Aus diesem Grund wurden nach Abschluss der Veranstaltung die bestehenden, die neuen und die abgewandelten Teile der Norm in einer neuen Entwurfsfassung zusammengeführt. Um diese jedoch vor der Veröffentlichung – an die wiederum eine Kommentarphase, diesmal immerhin von nur 2 Monaten, anschliesst – möglichst von allen beteiligten Haupteinsprechern bestätigen zu lassen, wurde im März 2024 in Berlin eine Anhörung zur neuen Entwurfsfassung durchgeführt, zu welcher selbige eingeladen waren. Da unsere Mitglieder auch an einer Vielzahl an Einsprüchen zur ersten Fassung beteiligt waren, konnten auch wir eine Einladung erwirken.

Im Vorlauf verfassten wir eine umfassende Stellungnahme zu den kritisch diskutierten Punkten, zu den an uns herangetragenen Forderungen aus unseren Communities sowie zum Kommunikatonsverhalten des VDE im Allgemeinen.

Spezifisch fordern wir darin

  • die Neufestlegung der Grenze für die Modulleistung bei der Verwendung von 800 W (VA) Wechselrichtern anhand von realistischen Berechnungen statt Pauschalwerten,
  • die Aufhebung der Grenze für die Modulleistung bei einer niedrigeren Einspeiseleistung des Wechselrichters, welche ebenfalls nach realistischen Kriterien errechnet werden soll, sowie
  • die klare Freigabe des technologisch abgesicherten Schutzkontaktsteckers für den Anschluss.

Zudem fordern wir den VDE dazu auf, notwendige Klarstellungen vorzunehmen, etwa

  • dass auch Kraftwerke mit über 800 VA Leistung bzw. mit 601-800 VA Leistung und über 960 Wp Modulleistung normkonform an Haushaltsstromkreise angeschlossen werden können, sofern dies durch eine ausgebildete Fachkraft erfolgt. (auch Anschluss von einem Balkonkraftwerk pro Phase oder der Möglichkeit des Einbaus eines Leitungsschutzschalters mit geringerem Auslösestrom),
  • dass eine Produktnorm kein Verbot von ihr nicht entsprechenden Geräten darstellt, sondern einen Sicherheitsbereich, dessen Verlassen auf eigene Verantwortung geschieht.
  • dass die Normung kein Ende der technischen Weiterentwicklung sondern ihre Ausgangsbasis darstellt und dass selbstverständlich in Zukunft Systeme auf den Markt kommen können (Systeme zur dynamischen Leistungsbegrenzung, smarte Batteriespeicher-Kombisysteme, etc.), welche potenziell auch mit höheren Leistungen die Einhaltung der Leitungsbelastbarkeitsgrenzen gewährleisten können.

Du kannst die Stellungnahme in voller Länge hier einsehen:

Über den Inhalt der Anhörung sind wir zum Stillschweigen verpflichtet, allerdings kann gesagt werden: Die Entwurfsfassung ist zur Veröffentlichung bereit und soll zeitnah herausgegeben werden. Allerdings haben wir auch zu dieser einige Anmerkungen, welche wir zu gegebener Zeit mit der Öffentlichkeit teilen und zur Weitergabe freigeben werden. Noch ist der Kampf um die Etablierung des Balkonkraftwerks nicht vorbei. Wir sind jedoch hoffnungsvoll, dass er nicht mehr allzu lange dauern wird.


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