Liebe Bundesregierung, lieber Bundestag, wir haben noch eine Rechnung offen. Die letzte und vielleicht wichtigste Forderung unserer Balkonsolar-Petition von 2023 ist noch nicht erfüllt: Das „Recht aufs Balkonkraftwerk“ – also die Privilegierung von Steckersolargeräten in Miet- und Eigentumsrecht – steht noch aus. Diese Gesetzesänderung nimmt unnötig skeptischen und übervorsichtigen Vermietern und Eigentümergemeinschaften das Recht, Balkonkraftwerke grundlos zu verbieten oder ihre Nutzung durch überzogene Forderungen unmöglich zu machen. Damit verdoppelt es auf einen Schlag die Zahl der potenziellen Nutzer von Balkonkraftwerken!
Der Gesetzesentwurf aus dem FDP-geführten Justizministerium unter Marco Buschmann kursiert schon seit über einem Jahr. Dennoch ist er noch immer nicht umgesetzt. Die Gründe:
- Viele Experten, auch die in der Anhörung zum Gesetz vor dem Rechtsausschuss des Bundestages im Februar geladenen, wozu auch Simone Herpich aus unserer AG Balkonkraftwerk zählt, fordern eine Ausweitung der Privilegierung auch auf größere Solaranlagen. Wenn der Platz dafür da ist, etwa auf größeren Balkonen, Dachterrassen und anderen Flächen der Eigentums- bzw. Mietwohnung sollen zur Energieerzeugung genutzt werden dürfen – dann natürlich durch Fachkräfte installiert. Auch die Speicherung von Solarenergie soll zudem folgerichtig in die Privilegierung aufgenommen werden.
Einige FDP-Mitglieder vertreten hingegen die Ansicht, dass damit auch Aufdach-Solaranlagen durch einzelne Eigentümer einer Gemeinschaft erzwungen werden könnten, was dann wiederum verhindern könnte, dass die Gemeinschaft als Ganzes das Dach vollständig für eigene PV-Projekte nutzen kann.
Unsere Kompromissvorschläge hierzu blieben bis jetzt ungehört.
- Zugleich mit der Privilegierung von Solarprojekten wird im Gesetzesvorhaben auch die Möglichkeit zu virtuellen Eigentümerversammlungen für Eigentümergemeinschaften geregelt. Hier gibt es Uneinigkeit darüber, in wie weit diese nach einem entsprechenden Mehrheitsbeschluss für alle Eigentümer verpflichtend sind, oder ob weiterhin Alternativen angeboten werden müssen.
Daher befindet sich das Gesetz bzw. dessen Anpassung aktuell noch in der internen Verhandlung und Verzögerungen. Man ist ja schon versucht, die Ampel-Zankereien als Normalität abzutun, aber für uns ist das in Hinsicht auf diesen Kernpunkt der Balkonkraftwerk-Revolution unmöglich!
Folgerichtig haben wir beschlossen, den Druck auf die Streitparteien zu erhöhen. Hierzu haben wir in unserem Netzwerk starke Verbündete gesucht und gefunden: Die Deutsche Umwelthilfe, der Solarenergie Förderverein, GreenPlanet Energy e.G., die naturstrom AG und viele andere lokale und überregionale Organisationen und Initiativen stehen hinter uns. Gemeinsam haben wir uns bereits Mitte Juni mit der Forderung nach einer schnellen Freigabe des erweiterten Gesetzesvorhabens direkt an die Fraktionsvorsitzenden der Ampelparteien sowie den verantwortlichen Rechtsausschuss des Bundestages gewandt.
Aber das reicht noch nicht! Wir brauchen auch DEINE Unterstützung! Wir haben die Forderung nach dem Recht aufs Balkonkraftwerk und auf alle anderen Formen der Solaren Energieerzeugung dafür zudem auf der unabhängigen Petitionsplattform innit veröffentlicht. Jede Unterschrift, die wir wir dort sammeln, erhöht den Druck auf die Verantwortlichen Entscheider, schnell und im Bürgerinteresse zu einer Lösung zu kommen.
Mach mit und lass gemeinsam mit uns das Recht auf Solarenergie in Mietwohnungen und Eigentumswohnungen Realität werden!