Es war im Vorlauf der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 19.02. eigentlich schon absehbar, dass zum Thema Privilegierung des Balkonkraftwerks in Miet- und Wohneigentumsrecht großteils Einigkeit besteht. Die vorab eingereichten Stellungnahmen der Verbände und anderen Organisationen zum Gesetzesentwurf legten dies nahe und auch in direkten Gesprächen mit Abgeordneten klang dies bereits an. Dennoch: Papier ist geduldig, der Teufel steckt manchmal im Detail und hinten ist die Ente fett. Daher lag noch bis zum Ende der Anhörung eine gewisse Unsicherheit in der Luft. Und sie war nicht einmal völlig unbegründet. Doch eins nach dem anderen.
Die Anhörung fand im Paul-Löbe-Haus, direkt neben dem Reichstag statt. Unsere Mitglieder Simone Herpich und Christian Ofenheusle wurden am Eingang von einem Mitarbeiter des Bundestages abgeholt und in den Sitzungssaal geführt. Während beide sich mit den anwesenden Experten austauschten, nahmen auf der Empore die Besucher platz, darunter u.a. Vertreterinnen und Vertreter von Klimaschutz im Bundestag, PLAN B 2030 und der Deutschen Umwelthilfe. Kurz vor Sitzungsbeginn kamen dann auch die Abgeordneten des Ausschusses dazu. Um 17 Uhr begann die Anhörung mit 4-Minuten-Statements von allen Sachverständigen und setzte sich in zwei Fragerunden der Abgeordneten fort.
Wir haben die dabei vertretenen Positionen zum Balkonkraftwerk hier einmal zusammengefasst:
Dr. Oliver Elzer (Richter am Kammergericht, berufen von der SPD):
Er befürwortete die Privilegierung, forderte aber die Klarstellung, ob und wann deren Montage eine bauliche Veränderung ist. Nur für diese gilt die Privilegierung. Zudem empfahl er die Ausweitung der Privilegierung auf sämtliche Formen der Photovoltaik und Solarthermie.
Gabriele Heinrich (Wohnen im Eigentum e.V., berufen von der SPD):
Sie begrüßte die Privilegierung, und empfahl ebenfalls die zusätzliche Privilegierung von größeren Photovoltaikanlagen und von Solarthermie – außer an Fassaden oder in Gärten (wegen des Erhalts von Fassadenbild und Grünflächen).
Sabine Schuhrmann (Deutscher Mieterbund e.V., berufen von der SPD):
Sie begrüßte die Privilegierung, forderte aber eine Klarstellung, welche Vorgaben von Vermietern und WEGen gemacht werden dürfen und welche nicht. Zudem regte sie an, über eine eine Einschränkung der Rückbaupflcht sowie über einen Entschädigungsanspruch des Mieters bei Verbleib des Geräts an der Wohnung nachzudenken.
Dr. Valentin Todorow (Bundesrechtsanwaltskammer, berufen von CDU/CSU):
Er bestätigte aus juristischer Sicht, dass Balkonkraftwerke dem Vermieter/der Eigentümergemeinschaft zuzumuten sind.
Dr. Kai Warnecke (Haus&Grund Deutschland e.V., berufen von CDU/CSU):
Er betonte, dass Balkonkraftwerke wenig bringen, behauptete zudem, es gäbe beim Gesetzesentwurf Differenzen zwischen den Rechten von Mietern und Eigentümern, die zum Streit führen (was im Gegenteil auf den von ihm präferierten Gegenentwurf von CDU/CSU zutrifft) und bezeichnete zuletzt die nach Auszug an der Wohnung verbleibenden, funktionstüchtigen Balkonkraftwerke als „Elektroschrott“.
Der von der FDP berufene Sachverständige äußerte sich nicht zu Steckersolargeräten, was angesichts der vielen Fragen der Fraktion in der damaligen Sitzung des Petitionsausschusses (hier ab 2:28:20) etwas verwundert.
Insgesamt lässt sich aus den Positionen ablesen, dass eine absolute Mehrheit der Sachverständigen gemeinsam mit uns eine Privilegierung von Steckersolargeräten und eine Ausweitung auf andere Formen der Nutzung von Sonnenenergie forderten. Das bestätigten Simone und Christian auch in nachfolgenden Interviews auf Instagram (2 Min) und auf YouTube (45 Min). Dies macht Hoffnung darauf, dass die nun für März geplante finale Abstimmung im Bundestag erfolgreich ausfällt und das „Recht aufs Balkonkraftwerk“ noch in diesem Frühling kommt.